Wer der Meinung ist, Atemschutzmasken finden hauptsächlich Verwendung bei den unterschiedlichen Einsätzen der Feuerwehr, irrt.
Denn nicht nur im pyrotechnischen Einsatzbereich, sondern auch im Zusammenhang mit Giften, Gasen, Staubpartikeln oder sonstigen Verunreinigungen in der uns umgebenden (Atem-)Luft sind derartige Masken ein oft lebensnotwendiges Hilfsmittel. Darüber hinaus gehören Atemschutzmasken selbstverständlich in nahezu jede arbeitsschutztechnische Ausrüstung des Personals in der Metall- und Stahlindustrie, auf Baustellen oder in chemieverarbeitenden Unternehmen. Grundvoraussetzung vor der Benutzung durch die einzelnen Mitarbeiter ist - insbesondere bei der Verwendung von Gasmasken usw. - dass eine ärztliche "Tauglichkeitsbescheinigung" durch den jeweiligen Betriebsarzt vorliegt.
Denn bei einer unsachgemäßen Benutzung erhöht sich unter Umständen das Verletzungsrisiko, bzw. im schlimmsten Falle kann sogar Lebensgefahr bestehen. Atemschutzmasken gibt es in unterschiedlichen Klassifizierungs-stufen, wie beispielsweise zum einen die Variante für den Schutz vor Gasen und Giften: in diesem Zusammenhang werden häufig so genannte Halb- oder Vollmasken (mit oder ohne Filtereinsätze) verwendet, die neben dem Schutz der Atemwege auch die Augen gegen giftige Gase schützen sollen. Zur Absicherung der Atemwege gegen Grobstaubeinflüsse usw. können die "herkömmlichen" Mundschutzvarianten eingesetzt werden. Diese Protektoren sollen zwar das Eindringen von groben, aber ungiftigen Partikeln in die Atemwege, bzw. in die Lungen verhindern, im Allgemeinen sind sie aber eher für den kurzfristigen Gebrauch geeignet.